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   BGH, 19.09.2006 - VIII ZB 42/05   

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https://dejure.org/2006,7733
BGH, 19.09.2006 - VIII ZB 42/05 (https://dejure.org/2006,7733)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2006 - VIII ZB 42/05 (https://dejure.org/2006,7733)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2006 - VIII ZB 42/05 (https://dejure.org/2006,7733)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Wahrung der Berufungsbegründungsfrist nach § 520 Abs. 2 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Übermittlung des entsprechenden Schriftsatzes durch Telefax

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Berücksichtigung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingegangener Schriftsätze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentum an einem PKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus BGH, 19.09.2006 - VIII ZB 42/05
    Die Nichtberücksichtigung eines ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatzes verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (BVerfGE 62, 347, 352).
  • BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BGH, 19.09.2006 - VIII ZB 42/05
    Auf Wiedereinsetzungsgründe, die der Kläger mit einem nach der Verwerfung seiner Berufung beim Oberlandesgericht gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung geltend gemacht hat, kann die Rechtsbeschwerde gegen den Verwerfungsbeschluss nicht mit Erfolg gestützt werden, weil das Berufungsgericht über das Wiedereinsetzungsgesuch noch nicht entschieden hat (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, BGHReport 2001, 263 (nur Leitsatz) unter II 2 b m.w.Nachw.; Senat, Beschluss vom 7. April 1982 - VIII ZB 11/82, VersR 1982, 673).
  • BGH, 07.04.1982 - VIII ZB 11/82

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 19.09.2006 - VIII ZB 42/05
    Auf Wiedereinsetzungsgründe, die der Kläger mit einem nach der Verwerfung seiner Berufung beim Oberlandesgericht gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung geltend gemacht hat, kann die Rechtsbeschwerde gegen den Verwerfungsbeschluss nicht mit Erfolg gestützt werden, weil das Berufungsgericht über das Wiedereinsetzungsgesuch noch nicht entschieden hat (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, BGHReport 2001, 263 (nur Leitsatz) unter II 2 b m.w.Nachw.; Senat, Beschluss vom 7. April 1982 - VIII ZB 11/82, VersR 1982, 673).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZB 75/06

    Voraussetzungen der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

    Zur Beseitigung dieser Gehörsverletzung erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. Senatsbeschluss vom 19. September 2006 - VIII ZB 42/05, juris, unter II 1).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2015 - 18 UF 92/15

    Bestellung eines Vormundes im Verfahren auf Feststellung des Ruhens der

    Im Hinblick darauf, dass die Frage der Minderjährigkeit gleichzeitig notwendige Voraussetzung der von ihm begehrten Anordnung einer Vormundschaft ist und es sich somit um eine sogenannte doppelrelevante Tatsache handelt, die sowohl die Zuständigkeit wie auch den verfolgten Anspruch begründet, ist für die Zuständigkeitsfrage die Richtigkeit des Vortrags des Rechtsuchenden zu unterstellen (BGH vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/05, NJW 2010, 873, juris Rn. 14 ff.).
  • BGH, 15.04.2008 - VIII ZB 127/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Im Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen einen das Rechtsmittel mangels rechtzeitig eingegangener Begründung verwerfenden Beschluss ist regelmäßig nicht zu prüfen, ob Wiedereinsetzungsgründe vorliegen, die der Rechtsmittelführer mit einem nach der Verwerfung seiner Berufung beim Berufungsgericht gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung geltend gemacht hat, solange das Berufungsgericht - wie hier - über das Wiedereinsetzungsgesuch noch nicht entschieden hat (Senatsbeschluss vom 19. September 2006 - VIII ZB 42/05, www.bundesgerichtshof.de, unter II 2; BGH, Beschluss vom 15. August 2007, aaO, unter II 2 a, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2015 - 18 UF 112/15

    Bestellung eines Vormundes im Verfahren auf Feststellung des Ruhens der

    Im Hinblick darauf, dass die Frage der Minderjährigkeit gleichzeitig notwendige Voraussetzung der von ihm begehrten Anordnung einer Vormundschaft ist und es sich somit um eine sogenannte doppelrelevante Tatsache handelt, die sowohl die Zuständigkeit wie auch den verfolgten Anspruch begründet, ist für die Zuständigkeitsfrage die Richtigkeit des Vortrags des Rechtsuchenden zu unterstellen (BGH vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/05, NJW 2010, 873, juris Rn. 14 ff.).
  • OLG Bamberg, 10.03.2022 - 7 UF 27/22

    Amtsermittlungspflicht zum Flüchtlingsstatus und zur Unerreichbarkeit der

    Im Hinblick darauf, dass die Frage der Minderjährigkeit gleichzeitig notwendige Voraussetzung der von ihm begehrten Anordnung einer Vormundschaft ist und es sich somit um eine sogenannte doppelrelevante Tatsache handelt, die sowohl die Zuständigkeit wie auch den verfolgten Anspruch begründet, ist für die Zuständigkeitsfrage die Richtigkeit des Vortrags des Rechtsuchenden zu unterstellen (BGH vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/05, NJW 2010, 873, juris Rn. 14 ff.).
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